Neue Corona Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht die neue SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel. Diese trat am 20.08.2020 in Kraft. Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Artikel des Deutschen Gewerkschaftsbundes:
- Es gibt nun verbindliche Vorgaben, die der Arbeitgeber befolgen muss.
- Betriebs- und Personalräte können durch die Regel ihre Mitbestimmung erzwingen.
- Die Gefährdungsbeurteilung als Grundstein aller Maßnahmen muss überprüft werden.
- Es gilt auch in Pandemiezeiten die Rangfolge der Schutzmaßnahmen – Mund-Nase-Bedeckung ist als persönliche Maßnahme erst die letzte Wahl.
- Es gibt Regelungen zum Homeoffice hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, psychischer Belastungen, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, Unterweisung und geregelter Arbeitszeiten.
- Es gelten verschärfte Hygieneregeln für alle Beschäftigten!
- Dienstreisen sollen eingeschränkt werden.
- Schutzabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden.
- Psychische Belastungen müssen in Pandemiezeiten stärker beachtet werden.
- Es gibt klare Vorgaben für Unterkünfte, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden: grundsätzlich gilt Einzelbelegung, sonst 12qm statt 6qm pro Beschäftigter oder Beschäftigtem.
Es freut uns sehr, dass seitens des Gesetzgebers viel zum aktuellen Geschehen beigetragen wird. Mit OurSurvy – Home Office haben wir unser Produkt so erweitert, dass nun psychische Belastungen im Home-Office analysiert werden können.
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